1. Zweck der Erhebung
Die Innovationserhebung Berlin wird seit 2012 vom Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) im Auftrag der Technologiestiftung Berlin durchgeführt. Sie hat zum Ziel, die Innovationsaktivitäten der Unternehmen in Berlin im jeweiligen Berichtsjahr in einer national und international vergleichbaren Form zu erheben und die regionale Stichprobe gegenüber der Deutschen Innovationserhebung und dem Mannheimer Panel so zu erhöhen, dass repräsentative regionale Auswertungen nach Branchen und Unternehmensgrößen möglich sind. Hierzu wurde die Innovationserhebung Berlin als Zusatzerhebung zur Deutschen Innovationserhebung konzipiert. Die Deutsche Innovationserhebung wird vom ZEW jährlich im Auftrag des Bundesforschungsministeriums durchgeführt. Die Deutsche Innovationserhebung ist gleichzeitig der Beitrag Deutschlands zu den Community Innovation Surveys (CIS) der Europäischen Kommission, die zweijährlich unter Koordination des Statistischen Amts der Europäischen Kommission durchgeführt wird. Die Erhebung in ungeraden Jahren sind CIS-Erhebungen. Für die Innovationserhebung Berlin kommt dieselbe Erhebungsmethode im Hinblick auf Erhebungsinstrument (Fragebogen), Datenaufbereitung und Datenauswertung wie in der Deutschen Innovationserhebung zum Einsatz. Somit ist eine vollständige Vergleichbarkeit der Ergebnisse gewährleistet.
2. Berichtskreis
Die Innovationserhebung Berlin zielt auf alle rechtlich selbstständigen Unternehmen mit Sitz in Berlin, die fünf oder mehr Beschäftigte haben und deren wirtschaftlicher Aktivitätsschwerpunkt in der Industrie oder den wissensintensiven Dienstleistungen (Abteilungen 10 bis 39, 58 bis 66, 71 bis 74 sowie Gruppe 70.2 der Wirtschaftszweigsystematik 2008) liegt. Dabei wird die Definition von Unternehmen aus dem amtlichen Unternehmensregister zugrunde gelegt. Die Definition von "Beschäftigten", die für die Größengrenze von 5 Beschäftigten herangezogen wird, wurde im Berichtsjahr 2019 im Unternehmensregister geändert. Bis zum Berichtsjahr 2018 beruhte sie auf der Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Ab dem Berichtsjahr 2019 werden die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sowie die geringfügig Beschäftigten betrachtet. Dadurch hat sich die Anzahl der Unternehmen im Berichtskreis um rund 12 % erhöht.
Zusätzlich werden Betriebe in Berlin mit mehr als 500 Beschäftigten von Unternehmen, die keine rechtlich selbstständigen Unternehmen, sondern Zweigbetriebe von Unternehmen mit Sitz außerhalb Berlins sind, erfasst. Dies betraf z.B. in 2020 36 Betriebe. Für Unternehmen mit 500 oder mehr Beschäftigten, die ihren rechtlichen Sitz in Berlin haben, in Berlin jedoch nur einen geringen Teil ihrer wirtschaftlichen Aktivitäten durchführen, wurden nur die Aktivitäten am Standort Berlin erfasst, sofern im Bezugsjahr zumindest 250 Beschäftigte am Standort Berlin tätig waren. Dies betraf in 2020 z.B. 15 Unternehmen.
3. Erhebungsmethode
Die Innovationserhebung Berlin ist als eine Panelerhebung konzipiert. Die Ursprungsstichprobe wurde im Jahr 2012 erstellt und umfasste alle Unternehmen des Berichtskreises. Diese Stichprobe wurde in den Jahren 2013, 2015, 2017, 2019, 2021 und 2023 aufgefrischt. Gleichzeitig wurden zwischenzeitlich stillgelegte Unternehmen sowie Unternehmen, die in den Erhebungen der Vorjahre mitgeteilt hatten, dass sie grundsätzlich nicht an der Erhebung teilnehmen, aus der Stichprobe genommen. Die Bruttostichprobe des Jahres 2021 umfasste 4.717 Unternehmen und setzte sich aus drei Gruppen zusammen: 2.035 Unternehmen stammten aus der Haupterhebung der Deutschen Innovationserhebung, 2.646 aus der Ausweitung der Stichprobe für die Innovationserhebung Berlin 2021 ("Zusatzstichprobe Berlin") und 36 aus zusätzlich einbezogenen Zweigbetrieben. Details für einzelne Jahrgänge finden sich in den von der Technologiestiftung öffentlich verfügbar gemachten Datensätzen.
Die Bruttostichprobe wurde aus dem Datenbestand des Mannheimer Unternehmenspanels gewonnen, das vom ZEW in Zusammenarbeit mit Creditreform geführt wird. Es kam ein 8-seitiger schriftlicher Fragebogen zum Einsatz, der identisch mit dem Fragebogen der Deutschen Innovationserhebung war. Der Fragebogen konnte auch online beantwortet werden, was von rund drei Viertel der Unternehmen genutzt wurde. Die im Rahmen der Innovationserhebung Berlin 2021 angeschriebenen Unternehmen wurden in der selben Weise kontaktiert wie alle anderen Unternehmen der Deutschen Innovationserhebung, d.h. für die Berliner Unternehmen war kein Berlin-Bezug der Erhebung erkennbar. Jedem Unternehmen wurden hierfür die Zugangsdaten in einem Anschreiben zum schriftlichen Fragebogen mitgeteilt. In anderen Jahren erfolgte das grundsätzlich ebenso.
4. Feldphase und Datenaufbereitung
Die Innovationserhebungen Berlin werden zeitgleich mit der Deutschen Innovationserhebung durchgeführt. Die Feldphasen starten i.d.R. in der Mitte des auf das Bezugsjahr folgenden Jahres. Ab Ende März werden alle Unternehmen, zu denen bis dahin keine Rückmeldung eingetroffen war, telefonisch oder schriftlich kontaktiert und um Teilnahme gebeten. Den meisten Unternehmen, die eine Teilnahmebereitschaft bekundet hatten, wird nochmals ein Fragebogen schriftlich zugesendet. I.d.R. ab Mitte Mai findet eine zweite telefonische Erinnerungsaktion statt.
Im Zug der Feldphase erweisen sich regelmäßig zwischen 10 und 20% der Unternehmen der Bruttostichprobe als neutrale Ausfälle, da die Unternehmen zum Befragungszeitpunkt nicht mehr wirtschaftlich aktiv waren, nicht zur Zielgrundgesamtheit zählten oder trotz zahlreicher postalischer und telefonischer Kontaktversuche nicht erreicht werden konnten. Die Rücklaufquote beträgt in der Regel um 20% bezogen auf die um neutrale Ausfälle korrigierte Bruttostichprobe. Bei einigen Großunternehmen, für die keine vollständigen Fragebogenangaben vorlagen, werden Fragebogenangaben aus anderen Quellen (u.a. Unternehmens- und Geschäftsberichte, Jahresabschlüsse, Fragebogenangaben auf Konzernebene) geschätzt. Zahlen zu den einzelnen Jahrgängen in den zugehörigen Datensätzen
Aus der Gruppe der Unternehmen, die eine Teilnahme verweigert hatten oder von denen keine Antwort eingetroffen war, wird regelmäßig eine Stichprobe für eine telefonische Nicht-Teilnehmer-Befragung gezogen. Zusätzlich werden Unternehmen, die im Rahmen der telefonischen Erinnerungsaktionen die Beantwortung des Fragebogens verweigert hatten, um Teilnahme an der Nicht-Teilnehmer-Befragung gebeten. In der Nicht-Teilnehmer-Befragung werden einige wenige Indikatoren zur Innovationstätigkeit (Einführung von Produkt- oder Prozessinnovation, laufende oder vorzeitig beendete Innovationsaktivitäten, Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten) erfasst, um auf diesem Weg eine mögliche Verzerrung der teilnehmenden Unternehmen im Hinblick auf ihre Innovationstätigkeit zu kontrollieren. Die Nicht-Teilnehmer-Befragungen werden in der Regel bis Mitte Oktober abgeschlossen. Im Rahmen der Nicht-Teilnehmer-Befragung werden zwischen 25 und 30% aller nicht teilnehmenden Unternehmen befragt. Zusammen mit den Unternehmen, die verwertbare Fragebogenangaben gemacht haben, fließen regelmäßig Informationen aus um 40% der Stichprobe in die Auswertungen ein. Die genauen Zahlen zu den einzelnen Jahrgängen stehen in den von der Technologiestiftung veröffentlichten Datensätzen.
Die Datenaufbereitung erfolgte in der selben Weise wie für die Deutsche Innovationserhebung. Für Unternehmen, die zu einzelnen Fragen keine Antworten gegeben haben, wurden Werte imputiert, wobei sowohl Längsschnitt- als auch Querschnittimputationen herangezogen wurden. Zu den Datenaufbereitungsmethoden siehe C. Rammer, T. Schubert: Dokumentation zur Innovationserhebung 2021, ZEW Dokumentation Nr. 22-01, Mannheim, 2022.
5. Darstellung der Ergebnisse
Die Ergebnisse der Innovationserhebung Berlin werden für 15 Branchengruppen (WZ 2008 10-12, 13-15/19-22, 16-18, 23-25, 26-27, 28-30/33, 31-32, 35-39, 58-61, 62-63, 64-66, 70.2, 71, 72, 73-74) und sechs Größenklassen (5-9, 10-19, 20-49, 50-249, 250-999, 1.000 und mehr Beschäftigte) ausgewiesen. Die Angaben der Unternehmen werden auf die Grundgesamtheit hochgerechnet, wobei getrennt für 90 Schichten (15 Branchen x 6 Größenklassen) hochgerechnet wird. Die Hochrechnungsfaktoren berücksichtigen eine etwaige Verzerrung im Teilnahmeverhalten von innovierenden und nicht innovierenden Unternehmen, die sich aus den Ergebnissen der Nicht-Teilnehmer-Befragung ergibt. Die Korrekturmethode ist dargestellt in C. Rammer: Dokumentation zur Innovationserhebung 2017, ZEW Dokumentation Nr. 18-01, Mannheim, 2018.
Es kommen drei unterschiedliche Hochrechnungsfaktoren zum Einsatz: Ein Unternehmenshochrechnungsfaktor wird für qualitative Variablen herangezogen, die die Anzahl der Unternehmen mit bestimmten Merkmalen angeben. Quantitative Variablen, die sich auf Beschäftigtenzahlen beziehen, werden mit einem Beschäftigungshochrechnungsfaktor hochgerechnet. Quantitative Variablen, die sich auf finanzielle Größen beziehen (Umsätze, Ausgaben), werden mit einem Umsatzhochrechnungsfaktor hochgerechnet.
Angaben zur Grundgesamtheit werden regelmäßig einer Sonderauswertung des Unternehmensregisters Berlin durch das Statistische Landesamt entnommen. In Jahren, in denen sich der aktuelle Datenstand im Unternehmensregister zum Auswertungszeitpunkt auf frühere Jahre als das Bezugsjahr der Innovationserhebung bezieht, müssen die Werte aus diesen fortgeschrieben werden. Hierfür wird auf Angaben aus der Konjunkturstatistik für das verarbeitende Gewerbe und die Dienstleistungen zurückgegriffen. Für Branchen, zu denen keine konjunkturstatistischen Angaben vorliegen (WZ 2008 35-39, 64-66), werden Angaben von Fachverbänden sowie Auswertungen des Mannheimer Unternehmenspanels herangezogen.
Im Bereich des WZ 72 werden öffentliche Forschungseinrichtungen herausgerechnet, da diese nicht Ziel der Innovationserhebung Berlin sind. Im Bereich der WZ 64 bis 66 werden die Umsatzzahlen an die in der Innovationserhebung zugrunde gelegte Definition (Bruttozins- und -provisionserträge und Bruttobeitragseinnahmen) angepasst. Außerdem wurden die Beschäftigtenzahlen um Selbstständige ergänzt.
Zu Vergleichszwecken werden zusätzlich zu den Ergebnissen für die Unternehmen in Berlin auch Ergebnisse für Unternehmen in anderen deutschen Großstädten ("Vergleichsregionen") sowie für Deutschland insgesamt ausgewiesen. Die Vergleichsregionen umfassen die Kernstädte (kreisfreie Städte) sowie die unmittelbaren Umlandkreise der folgenden sechs Großstädte: Hamburg, München, Köln, Frankfurt, Stuttgart und Düsseldorf. Die einbezogenen Umlandkreise sind dargestellt in Rammer, C. und N. Horn: Innovationsbericht Berlin 2013. Innovationsverhalten der Unternehmen im Land Berlin im Vergleich zu anderen Metropolstädten in Deutschland, ZEW Dokumentation Nr. 13-02, Mannheim, 2013.
Da einerseits Berlin als Stadtstaat eine im Vergleich mit den vorgenannten Metropolen sehr große Fläche mit deutlich abweichender Siedlungs- und Nutzungsstruktur hat, und andererseits die an Berlin grenzenden Landkreise Brandenburgs, mit denen es die Metropolregion Berlin-Brandenburg bildet, sehr viel größer und weitgehend dünner besiedelt sind als die Umlandkreise in den vorgenannten Metropolregionen nutzt die Technologiestiftung die Ebene der Metropolen oder Metropolregionen nicht für weiterführende Auswertungen, da diese unter vielen Aspekten aus den genannten Gründen zu schwer interpretierbaren oder missverständlichen Ergebnissen führen.
6. Definition der Indikatoren
Die in den Tabellen dargestellten Indikatoren sind wie folgt definiert:
Innovationsaktive Unternehmen: Unternehmen, die im zurückliegenden Dreijahreszeitraum Aktivitäten zur Entwicklung oder Einführung von Produkt- oder Prozessinnovationen durchgeführt haben, einschließlich abgebrochener oder vorzeitig beendeter und und am Ende des Dreijahreszeitraumes noch laufender Innovationsaktivitäten. Innovationsaktivitäten schließen sämtliche internen Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten (Forschung und Entwicklung) und die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen an Dritte ("externe Forschungs- und Entwicklung") mit ein. Als innovative Unternehmen werden jene Unternehmen bezeichnet, die im aktuellen Jahr finanzielle Mittel für Innovationsaktivitäten bereitgestellt haben, unabhängig davon, ob diese Aktivitäten zur Einführung von neuen Produkten oder neuen Prozessen geführt haben. Die Definition von Innovationen bzw. Arten von Innovationen folgt dem sogenannten OSLO-Manual der OECD (“Oslo Manual: Guidelines for Collecting and Interpreting Innovation Data, The Measurement of Scientific and Technological Activities“, OECD Publishing) Das OSLO Manual wurde in 2018 überarbeitet, so dass Daten ab der Innovationserhebung 2019 (mit Bezugsjahr 2018) der neuen Definition folgen. Diese Definition unterscheidet nicht mehr vier (Produktinnovationen, Prozessinnovationen, organisationale Innovationen oder Marketinginnovationen), sondern nur noch zwei Innovationen (Produkt und Prozess). Deutlich stärker hervorgehoben werden Maßnahmen zur Digitalisierung, wodurch in Zeitriehen insbesondere die Anzahl der Prozessinnovatoren deutlich höher ausgewiesen wird. Details in der Innovationserhebung Berlin 2019.
Innovatoren: Unternehmen, die im zurückliegenden Dreijahreszeitraum Produkt- oder Prozessinnovationen eingeführt haben.
Produktinnovation: Eine Produktinnovation ist ein neues oder verbessertes Produkt oder eine neue oder verbesserte Dienstleistung, dessen/deren Komponenten oder grundlegende Merkmale (technische Grundzüge, integrierte Software, Verwendungseigenschaften, Benutzerfreundlichkeit, Verfügbarkeit, Kundennutzen, Design) sich merklich von den zuvor von dem Unternehmen angebotenen Produkten oder Dienstleistungen unterscheiden. Die Innovation muss neu für das Unternehmen sein, es muss sich dabei nicht notwendigerweise um eine Marktneuheit handeln. Es ist dabei unerheblich, ob die Innovation von dem Unternehmen alleine oder in Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen entwickelt wurde. Es ist dabei unerheblich, wer die Innovation entwickelt hat. Der reine Verkauf von Innovationen, die ausschließlich von anderen Unternehmen entwickelt und produziert werden, ist keine Produktinnovation.
Prozessinnovation: Eine Prozessinnovation ist ein neues oder verbessertes Verfahren oder eine neue oder verbesserte Methode, die sich positiv auf Kosten oder Qualität auswirkt und sich merklich von den im Unternehmen bisher eingesetzten Verfahren und Methoden unterscheidet. Prozessinnovationen können sich auf Fertigungs-/Verfahrenstechniken, Verfahren zur Dienstleistungserbringung, Logistik- und Vertriebsmethoden, Informationstechnik, unterstützende Aktivitäten (z.B. Bürotechnik, administrative Verfahren), Organisations- und Managementmethoden und Marketingmethoden beziehen. Die Innovation muss neu für das Unternehmen sein, sie muss aber nicht notwendigerweise von dem Unternehmen als erstes eingeführt worden sein. Es ist unerheblich, wer die Innovation entwickelt hat.
Marktneuheiten: Marktneuheiten sind neue oder merklich verbesserte Produkte (inkl. Dienstleistungen), die von Unternehmen als erste Anbieter auf dem Markt eingeführt wurden.
Kostensenkende Prozessinnovationen: Kostensenkende Prozessinnovationen sind Prozessinnovationen, die zu einer Senkung der durchschnittlichen Kosten pro Stück bzw. Vorgang geführt haben und denen damit tendenziell ein Rationalisierungsmotiv zugrunde liegt. Sie tragen zu einer Verbesserung der preislichen Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens bei.
Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten: Forschung und experimentelle Entwicklung (Forschungs- und Entwicklung) ist die systematische schöpferische Arbeit zur Erweiterung des vorhandenen Wissens und die Nutzung des so gewonnenen Wissens zur Entwicklung neuer Anwendungen wie z.B. neue oder merklich verbesserte Produkte/Dienstleistungen oder Prozesse/Verfahren (einschließlich Softwareentwicklung). Kontinuierliche Forschungs- und Entwicklung bezeichnet interne Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten, die permanent durchgeführt werden, d.h. das Unternehmen verfügt über eine eigene organisatorische Einheit für Forschungs- und Entwicklung oder zumindest eigens für Forschungs- und Entwicklung angestellte Mitarbeiter, während Unternehmen mit gelegentlicher Forschungs- und Entwicklung sich nur anlassbezogen mit Forschungs- und Entwicklung beschäftigen.
Innovationsausgaben: Innovationsausgaben beziehen sich auf Ausgaben für laufende, abgeschlossene und abgebrochene Innovationsaktivitäten. Sie setzen sich aus laufenden Aufwendungen (Personal- und Sachaufwendungen inkl. extern bezogene Leistungen) und Ausgaben für Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Wirtschaftsgüter zusammen. Innovationsausgaben können den Erwerb von Maschinen, Anlagen, Software und externem Wissen (z.B. Patente, Lizenzen), Aufwendungen für Konstruktion, Design, Produktgestaltung, Konzeption, Schulung und Weiterbildung, Markteinführung und andere Vorbereitungen für die Produktion und den Vertrieb von Innovationen sowie alle internen und externen Ausgaben für Forschung und Entwicklung (FuE) umfassen.
Umsatzanteil mit Produktinnovationen: Umsatzanteile mit Produktinnovationen beziehen sich auf den Umsatz des betreffenden Jahres, der mit neuen oder merklich verbesserten Produkten des zurückliegenden Dreijahreszeitraums erzielt worden ist. Umsatzanteile mit Marktneuheiten bzw. Sortimentsneuheiten beziehen sich auf den Umsatz des betreffenden Jahres mit in den vorangegangenen drei Jahren eingeführten Markt- bzw. Sortimentsneuheiten.
Kostensenkungsanteil durch Prozessinnovationen: Kostensenkungsanteile durch Prozessinnovationen beziehen sich auf die Kosten je Stück bzw. Vorgang des betreffenden Jahres, die durch Prozessinnovationen eingespart werden konnten, die im zurückliegenden Dreijahreszeitraum eingeführt worden waren.
Geplante Innovationsaktivitäten und -ausgaben: Die geplanten Innovationsaktivitäten beziehen sich auf das Erhebungsjahr (= 2021) und das Folgejahr (= 2022) und umfassen alle im jeweiligen Jahr geplanten Aktivitäten zur Entwicklung oder Einführung von Produkt- und Prozessinnovationen. Die geplanten Innovationsausgaben umfassen alle für diese Aktivitäten geplanten Ausgaben.
Inanspruchnahme öffentlicher Innovationsförderung: Eine öffentliche Innovationsförderung umfasst die finanzielle Förderung von FuE-/Innovationsprojekten durch die öffentliche Hand, z. B. über Zuschüsse, Darlehen, Subventionszahlungen, Beteiligungen oder Kreditbürgschaften. Die gewöhnliche Bezahlung von Aufträgen durch öffentlicheAuftraggeber gilt nicht als öffentliche Förderung. Eine öffentliche Innovationsförderung liegt auch dann vor, wenn die Förderungen durch beauftragte Institutionen wie Projektträger oder Förderbanken erfolgt.
Beteiligung an Innovationskooperationen: Eine Innovationskooperation ist die aktive Teilnahme an gemeinsamen FuE- oder anderen Innovationsaktivitäten mit anderen Unternehmen oder Einrichtungen. Eine reine Auftragsvergabe, bei der keine aktive Zusammenarbeit stattfindet, stellt keine Kooperation dar.
Umweltinnovationen: Neue oder verbesserte Produkte/Dienstleistungen oder Prozesse/Verfahren, die zu einer merklichen Verringerung der Umweltbelastung im Vergleich zu den von einem Unternehmen zuvor angebotenen Produkten/Dienstleistungen und eingesetzten Prozessen/Verfahren geführt haben. Die positiven Umwelteffekte können sowohl explizites Ziel oder Nebeneffekt der Innovation gewesen sein. Die positiven Umwelteffekte können entweder im Unternehmen (inkl. im Vertrieb) oder bei der Nutzung der Produkte/Dienstleistungen durch Kunden oder Endnutzer aufgetreten sein.
Faktoren für die Einführung von Umweltinnovationen: Unternehmensinterne oder -externe Faktoren, die die Einführung vn Umweltinnovationen durch das Unternehmen beeinflusst haben, differenziert nach der Bedeutung des Einflusses.
Nutzung und Bedeutung von Schutzmaßnahmen für intellektuelles Eigentum: Formale und strategische Maßnahmen, um das intellektuelle Eigentum von Unternehmen zu schützen. Unternehmen können auch keine der angeführten Maßnahmen nutzen, z.B. wenn sie über kein als schützenswert angesehenes intellektuelles Eigentum verfügen.
Erwerb und Veräußerung von Rechten an intellektuellem Eigentum: Der Erwerb von Rechten an intellektuellem Eigentum umfasst die Einlizenzierung von Schutzrechten Dritter (ohne Lizenzen für Software) und den Kauf von Schutzrechten Dritter. Die Veräußerung von Rechten an intellektuellem Eigentum umfasst die Vergabe von Lizenzen an eigenen Schutzrechten and Dritte (Auslizenzierung), den Verkauf eigener Schutzrechte and Dritte sowie den Austausch von Schutzrechten mit Dritten (Kreuzlizenzierungen, Patentpools).
Einsatz von Verfahren der künstlichen Intelligenz: Künstliche Intelligenz bezeichnet eine Technik der Informationsverarbeitung zur eigenständigen Lösung von Problemen durch Computer. Der Einsatz von künstlicher Intelligenz kann u.a. über die Verfahren des Sprachverstehens (inkl. Verstehens anderer Tonsignlae), der Bilderkennung, des maschinellen Lernens, des maschinellen Beweisens sowie über wissensbasierte Systeme erfolgen. Anwendungsgebiete für künstliche Intelligenz im Unternehmen können u.a. Produkte und Dienstleistungen, die Automatisierung von Prozessen, die Kundenkommunikation und die Datenanalyse sein.
Wettbewerbsstrategien: Strategien, die von einem Unternehmen verfolgt wurden, um seine Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten oder zu erhöhen.
Bedeutung des Klimawandels: Bedeutung verschiedener Aspekte des Klimawandels auf die wirtschaftlichen Aktivitäten des Unternehmens.
Strategische Reaktionen auf die Corona-Pandemie: Maßnahmen eines Unternehmens, um auf die Konsequenzen der Corona-Pandemie zu reagieren.
Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Innovationsaktivitäten: Veränderungen in den Innovationsaktitäten im Jahr 2020 als Folge der Corona-Pandemie und der zur Bekämpfung der Pandemie vom Unternehmen oder Dritten eingeführten Maßnahmen.
7. Technologiebranchen
Ergänzend zur Auswertung nach 15 Branchengruppen werden die Ergebnisse für Berlin sowie für die Vergleichsregionen auch differenziert nach 7 Technologiebranchen dargestellt.
Im verarbeitenden Gewerbe werden die beiden Branchen "Spitzentechnologie" und "Hochwertige Technologie" unterschieden, die sich durch eine sehr hohe bzw. eine überdurchschnittliche Forschungs- und Entwicklungsintensität auszeichnen. Sie sind auf Ebene von Klassen (4-Stellern) der WZ 2008 abgegrenzt (vgl. Gehrke, B., R. Frietsch, P. Neuhäusler und C. Rammer: Neuabgrenzung forschungsintensiver Industrien und Güter - NIW/ISI/ZEW-Listen 2012, Studien zum deutschen Innovationssystem 8-2013, Berlin: Expertenkommission Forschung und Innovation). Die Spitzentechnologe umfasst folgende WZ-Klassen: 2020, 2110, 2120, 2540, 2611, 2620, 2630, 2651, 2660, 2670, 2931, 3030, 3040. Die Hochwertige Technologie umfasst folgende WZ-Klassen: 2013, 2014, 2052, 2053, 2059 2211, 2219, 2319, 2612, 2640, 2711, 2720, 2740, 2751, 2790, 2811, 2812, 2813, 2815, 2823, 2824, 2829, 2830, 2841, 2849, 2893, 2894, 2895, 2899, 2910, 2932, 3020, 3250.
In den Dienstleistungen werden fünf Bereiche der wissensintensiven Dienstleistungen unterschieden, die sich alle durch einen überdurchschnittlich hohen Humankapitaleinsatz auszeichnen (wissensintensive Dienstleistungen im Bereich Finanzen, Kommunikation, technische Beratung, nichttechnische Beratung, Medien/Kultur). Die Abgrenzung erfogt auf Ebene der Gruppen (3-Steller) der WZ 2008 (vgl. Gehrke, B., C. Rammer, R. Frietsch, P. Neuhäusler und M. Leidmann: Listen wissens- und technologieintensiver Güter und Wirtschaftszweige, Studien zum Deutschen Innovationssystem 19-2010, Berlin: Expertenkommission Forschung und Innovation). Der Bereich Finanzen umfasst folgende WZ-Klassen: 6411, 6419, 6420, 6430, 6491, 6492, 6499, 6511, 6512, 6520, 6530, 6611, 6612, 6619, 6630. Der Bereich Kommunikation umfasst folgende WZ-Klassen: 6110, 6120, 6130, 6190, 6201, 6202, 6203, 6209, 6311, 6312, 6391, 6399. Der Bereich technische Beratung umfasst folgende WZ-Klassen: 7111, 7112, 7120, 7211, 7219, 7490. Der Bereich nichttechnische Beratung umfasst folgende WZ-Klassen: 6910, 6920, 7010, 7021, 7022, 7220, 7311, 7312, 7320, 8211, 8219. Der Bereich Medien/Kultur umfasst folgende WZ-Klassen: 5811, 5812, 5813, 5814, 5819, 5821, 5829, 5911, 5912, 5913, 5914, 5920, 6010, 6020, 7410, 7430, 8230.
8. Datensätze und Publikationen der Einzeljahrgänge
Die Auswertung der Innovationserhebung Berlin in den Einzeljahrgängen publiziert die Technologiestiftung regelmäßig gedruckt und online.
Die Datensätze des ZEW zu den Einzeljahrgängen der Innovationserhebung Berlin publiziert die Technologiestiftung regelmäßig zur freien Nutzung unter Datenlizenz Deutschland.
Weiterführende Daten zu den Innovationserhebung einschließlich der Rohdaten hält das ZEW in seinem Forschungsdatenzentrum vor. Diese sind aus Gründen des Statistikgeheimnisses allerdings nur Forschenden aus wissenschaftlichen Einrichtungen auf Antrag zugänglich.
9. Datenquellen
Datenquelle für den Chart „Anteile der Wirtschaft an der gesamten Forschung“ ist das statistische Landesamt Baden-Württemberg. Abweichend von allen anderen Charts sind FuE-Ausgaben hier die internen FuE-Ausgaben (d.h. ohne Forschungsaufträge an Dritte).
Für alle anderen Charts ist die Datenquelle der jeweilige Jahrgang der Innovationserhebung Berlin. FuE-Ausgaben sind hier inclusive der Forschungaufträge an Dritte.